© Koppenhagen Klaus jun.


Behandlung

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Wie lange muss ich auf meine Behandlung warten?


Da wir eine  Bestellpraxis sind, bieten wir Ihnen feste Termine ohne lange Wartezeit an.

 

Bis wann muss ich meine Ärztliche Verordnung beginnen?


Achtung:  Kassenärztliche Rezepte sind nur zwei Wochen ab dem Ausstellungsdatum gültig! Sofern der Arzt auf dem Verordnungsvordruck keine Angabe zum spätesten Behandlungsbeginn gemacht hat, soll die Behandlung innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Wird die Behandlung länger als 10 Tage unterbrochen, verliert auch diese Verordnung ihre Gültigkeit.


Was ist, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?


Bei Terminabsagen ist es notwendig uns rechtzeitig zu informieren (24 Stunden vorher). Unser Anrufbeantworter ist außerhalb der Sprechzeiten eingeschaltet und nimmt Ihre Absage entgegen.  Eine Rechnungsstellung für nicht abgesagte Termine behalten wir uns vor.


Muss ich selbst etwas zuzahlen?


Nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der  gesetzlichen Zuzahlung befreit. Alle anderen, also auch Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose leisten einen Eigenanteil.

Für Heilmittel beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwertes + 10 Euro pro Rezept. Zuzahlungen müssen nur bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden. Diese liegt bei 2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken: 1%. Sammeln Sie deshalb ihre Zuzahlungsbelege!


WICHTIG! Zum Jahreswechsel werden die bisherigen Zuzahlungsbefreiungen unwirksam! Bitte setzen Sie sich daher unbedingt rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Es besteht sonst weiterhin die gesetzliche Zuzahlungspflicht, solange für das neue Jahr kein Befreiungsausweis durch die Krankenkasse ausgestellt wurde.


Die von  Ihnen entrichtete  Zuzahlung ist nicht für uns, sondern wird uns von der jeweiligen Krankenkasse in der Kostenerstattung  vom Rezeptwert abgezogen!


Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Ihr Praxisteam